VORSTELLUNG

Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (revenu d’inclusion sociale, REVIS; früher RMG) gibt jedem die Möglichkeit einer grundlegenden Versorgung, soweit er die im Gesetz vom 28. Juli 2018 festgelegten Bedingungen erfüllt.

Die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (agents régionaux d’inclusion sociale, ARIS) gehören ebenfalls zum Sozialamt und arbeiten ausschließlich mit Personen, die REVIS erhalten. Ihre Aufgabe ist es, die soziale und berufliche Integration mit Hilfe von Aktivierungsmaßnahmen zu erleichtern.

Abhängig von den Kompetenzen und der Eignung des Leistungsempfängers für die Arbeit legt ein Aktivierungsplan die gewählte Art der Aktivierungsmaßnahmen fest.
Diese können zwei Formen annehmen : 

  • Teilnahme an einer zeitlich befristeten Maßnahme zu gemeinnütziger Arbeit  (MA-TUC) bei Sozialpartnern 
  • Teilnahme an Stabilisierungsaktivitäten die zu einer Verbesserung der sozialen Situation beitragen oder auf eine künftige MA-TUC vorbereiten

Aufgabe der ARIS ist es auch :

  • den Leistungsempfänger bei seinem Aktivierungsplan zu begleiten und zu unterstützen
  • den Leistungsempfänger bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildungsmöglichkeiten zu unterstützen
  • gemeinnützige Arbeiten zu organisieren, diese zu überwachen und die Arbeitsverträge auszuwerten
  • mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten (ADEM, Sozialhilfe-Abteilung des Sozialamtes ...)

Die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung arbeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.